• Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Strahlenschutzverordnung und Babyultraschall ab 1.1.2021

2. Dezember 2020

Strahlenschutzverordnung und Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft ab 1. Januar 2021

In der Verordnung wird festgelegt, dass Ultraschall eines Feten ab dem 1.1.2021 nur zu medizinischen Zwecken von einem Arzt durchgeführt werden darf. Das vielerorts durchgeführte Babyfernsehen als Eventveranstaltung, insbesondere durch Personen ohne medizinische Ausbildung wurde verboten. 

Wir nehmen die Strahlenschutzverordnung ernst und führen Ultraschalluntersuchungen nur zu medizinische Zwecken und nie als reines Babyfernsehen durch. 

Ist Ultraschall gefährlich für mein Baby? 

Nein, wenn in unserer Praxis eine 2D oder 3D/4D Ultraschalluntersuchung oder eine Doppleruntersuchung durchgeführt wird, ist das für Ihr Kind nicht schädlich.

Der Grund, weshalb die Strahlenschutzverordnung sich mit der Ultraschalluntersuchung befasst hat, war vor allem die Doppleruntersuchung. Diese Untersuchung wird vorwiegend bei Wachstumsstörungen des Kindes, mütterlichen Erkrankungen wie hohem Blutdruck und Frauen mit Risikoschwangerschaften eingesetzt, um nachzuweisen, dass die Durchblutung des Mutterkuchens und der Nabelschnur in Ordnung ist.

In ungeübter Hand kann der Dopplerultraschall schädlich für das Kind sein, nämlich dann, wenn man mehrere Minuten lang ein Dopplersignal auf das Baby richten würde.

In unserer Praxis sind nur geübte Ärzte tätig. Wir brauchen zur Ableitung der Dopplersignale nur wenige Sekunden, nicht mehrere Minuten. Außerdem untersuchen wir in 99% nicht das Baby selbst mit dem Doppler, sondern wir untersuchen die Nabelschnur und die mütterlichen Gefäße. 

Welche medizinischen Gründe gibt es für eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft? 

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen. Je eine Untersuchung in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Es gibt einige medizinische Gründe, ihr Kind häufiger mit Hilfe des Ultraschalls zu untersuchen, zum Beispiel wenn Sie Zwillinge tragen, an Schwangerschaftsdiabetes oder hohem Blutdruck leiden oder wenn Sie älter als 35 Jahre alt sind. Die Kosten trägt bei Vorliegen besonderer Gründe Ihre Krankenkasse. 

Viele Frauen machen sich Sorgen, ob alles mit dem Kind in Ordnung ist und wünschen deshalb eine frühe Fehlbildungsdiagnostik/ Ersttrimesterscreening oder wollen wissen, ob das Baby gut gewachsen ist. Werdende Väter finden durch den Blick auf ihr Kind im Ultraschall einen besseren Bezug zur Schwangerschaft der werdenden Mutter (Bonding-Sono). Natürlich sind all das auch medizinische Gründe, eine Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Sollten Sie im Zusammenhang mit einer medizinisch indizierten Ultraschalluntersuchung den Ausdruck von 2D oder 3D Bildern Ihres Kindes wünschen, ist das erlaubt, denn zu jeder sorgfältigen Untersuchung gehört auch die betreffende Dokumentation. Die gewünschte Untersuchung selbst muss in diesen Fällen aber als Individuelle Gesundheitsleistung (Igel-Leistung), wie bisher auch, selbst gezahlt werden.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

Bleiben Sie immer gut informiert und melden Sie sich zu unserem Newsletter an. Wir informieren Sie über medizinische, organisatorische und weitere nützliche Informationen.

Termin
online buchen
Doctolib