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Impf-Atteste für Corona-Impfung

13. Februar 2021

Erhalten Sie ein Attest für sich oder Ihre Liebsten

Impf-Atteste für Corona-Impfung

Wir möchten Sie gerne über die aktuellen Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Termins zur Impfung gegen Corona informieren und Ihnen auch erläutern, welche Personen zu den Risikogruppen gehören, für die Sie ein Attest beantragen können.

Alter - ab einem gewissen Alter können sie sich direkt ohne weiteres Attest zur Impfung anmelden:

  • Sind Sie 70 Jahre alt oder älter, können Sie sich ohne Attest zur Impfung anmelden, wenn die Anmeldung für Priorisierungsgruppe 2 freigegeben wird.

  • Sind Sie 60 Jahre alt oder älter, können Sie sich ohne Attest zur Impfung anmelden, wenn die Anmeldung für Priorisierungsgruppe 3 freigegeben wird.

Unsere Kassenärztliche Vereinigung hat uns mitgeteilt, dass viele jüngere Menschen ebenfalls Anspruch auf eine Coronaimpfung haben, wenn wir für sie ein ärztliches Attest ausstellen.

Impfattest für Patientinnen mit Impfanspruch nach Gruppe-2

Wir stellen das Attest aus für Menschen mit:

  • Krebs: Brustkrebs, Krebs der Gebärmutter, der Eierstöcke oder des äußeren Genitales, wenn Ihre Erkrankung weniger als 5 Jahre zurückliegt 

  • Kontaktpersonen von Schwangeren (maximal 2 Kontaktpersonen pro schwangere Person)
  • Übergewicht (Adipositas)
    (BMI >40) – BMI: Körpergewicht geteilt durch (Körpergröße in Metern zum Quadrat)- hier finden Sie den Link zu einemkostenlosen Online-BMI-Rechner

Impfattest für Patientinnen mit Impfanspruch nach Gruppe-3

Wir stellen das Attest aus für Menschen mit:

  • Krebs: Brustkrebs, Krebs der Gebärmutter, der Eierstöcke oder des äußeren Genitales, wenn Ihre Erkrankung mehr als 5 Jahre zurückliegt

  • Übergewicht (Adipositas)
    (BMI >30) – BMI: Körpergewicht geteilt durch (Körpergröße in Metern zum Quadrat)

Was müssen Sie nun tun?

Wir sind stets bemüht,  Ihnen den größtmöglichen Service anzubieten und Kontakte in der Praxis zu Ihrem Schutz und zum Schutze anderer zu vermeiden.

Benötigen Sie das Attest wegen einer Krebserkrankung oder für Kontaktpersonen, wenn Sie schwanger sind, müssen Sie nicht persönlich in der Praxis erscheinen. 

Schreiben Sie einfach eine Email an rezept@frauengesundheit-hanau.de oder rufen Sie die Rezepthotline unter Tel: 0 61 81 - 92 29 30 3 an. Wir schicken Ihnen das Attest per Post zu.

Benötigen Sie das Attest wegen Übergewicht, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer medizinischen Fachangestellten (nicht bei der Ärztin!). Wir wiegen Sie, errechnen Ihren BMI und stellen Ihnen dann das Attest aus.

Zur Terminvereinbarung mit der medizinischen Fachangestellten, schreiben Sie bitte eine Email an: rezept@frauengesundheit-hanau.de oder rufen Sie die Rezepthotline unter Tel 0 61 81 - 92 29 30 3 an. Wir rufen Sie zurück und vereinbaren einen Termin.

Bitte beachten Sie, dass wir die Atteste nur r Patientinnen ausstellen, die in den letzten 2 Jahren bei uns zur Untersuchung waren, bei Schwangeren nur, wenn wir Ihre Schwangerschaft aktuell betreuen.

Viele Grüße

Ihr Praxisteam

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