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Mein Standpunkt zur Medienkritik von Igelleistungen

7. April 2024

manuela_bohrMeine Meinung zur Medienkritik von Igelleistungen (durch die Bundesregierung) 

Die Aussagen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, zur Verbotsempfehlung einiger individueller Gesundheitsleistungen hat in der letzten Woche für Schlagzeilen gesorgt. Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle meine Gedanken zu dem Thema mitteilen und mit Ihnen auch die Stellungnahme unseres Berufsverbands und der Landesärztekammer teilen: 

Meine Gedanken zu dem Thema:  

  1. Ultraschall ist besser als Tasten 
  2. Ultraschall mit hochauflösenden Geräten ist besser als herkömmlicher Ultraschall 
  3. Früher erkennen ist besser als später erkennen 
  4. Alle Frauen sollen das Recht behalten, einen guten Ultraschall als Selbstzahler zu erhalten, auch zur Früherkennung seltener, aber sehr gefährlicher Krankheiten
 

Bei der täglichen Arbeit in unserem gynäkologischen Zentrum stehen uns zur besseren und früheren Erkennung von Krankheiten des kleinen Beckens und der Brust sehr hochwertige Ultraschallgeräte zur Verfügung. Den Einsatz von Ultraschall bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur bei Krankheitsverdacht.  
Erkennt man Erkrankungen möglichst frühzeitig, kann man auch frühzeitig dagegen angehen, erkennt man sie spät, sind Therapie und Heilungsoptionen meist viel schlechter.  
Es ist unbestritten, dass viele Veränderungen wie Eierstockkrebs, Brustkrebs, Myome…. sich erst ausdehnen, wachsen und eine gewisse Größe erreichen müssen, bevor sie Krankheitssymptome verursachen oder durch Tastuntersuchung gefunden werden – mit Ultraschall ist die Erkennung bereits viel früher möglich! 

Ultraschall ist besser als die reine Tastuntersuchung und manchmal auch besser als die Mammographie - Obwohl heute jede 8. Frau an Brustkrebs erkrankt, sieht die Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen als Vorsorge der Brust nur die jährliche Tastuntersuchung der Brust ab dem 30. Geburtstag und die Mammographie der Brust alle 2 Jahre ab dem 50 Geburtstag vor, ohne den Dichtegrad der Brust und die Brustgröße zu berücksichtigen. Dabei übersieht eine Mammographie gerade bei Frauen mit kleinerer Brust oder dichtem Bindegewebe nicht selten eine Brustkrebserkrankung. Die Ultraschalluntersuchung der Brust hat im Gegensatz zur Mammographie keine Strahlenbelastung und ist für die Erkennung von Brustkrebs bei dichtem Brustgewebe sehr hilfreich. Leider wird sie nur bei Krankheitsverdacht von den gesetzlichen Kassen bezahlt und ist für alle Frauen ohne Krankheitsverdacht eine Selbstzahlerleistung (Igelleistung). Eine Leistung, die Herr Schwarzte den Frauen verbieten möchte. 

Eierstockkrebs und viele andere Veränderungen im kleinen Becken sind mit dem Ultraschall des kleinen Beckens zu einem sehr frühen Zeitpunkt und dann, wenn die Veränderungen noch sehr klein sind, sichtbar. Viele Veränderungen im kleinen Becken fallen durch Tastuntersuchung oder Beschwerden erst auf, wenn sie schon sehr groß sind oder wenn im Fall von Eierstockkrebs bereits Metastasen gestreut haben. Eierstockkrebs ist eine eher seltene Erkrankung. Man kann als Kostenträger der Untersuchung sicherlich der Meinung sein, dass zu viele Ultraschalluntersuchungen bezahlt werden müssen, um bei wenigen Frauen einen Eierstockkrebs oder eine andere ernste Erkrankung zu finden. Es sollte aber jeder Frau selbst überlassen sein, zu entscheiden, ob sie für sich selbst die Sicherheit haben möchte, dass sie nicht eine der wenigen Frauen mit einer ungünstigen Veränderung im kleinen Becken ist. 

Es ist richtig, dass bei beiden Untersuchungen manchmal Befunde wie gutartige Zysten am Eierstock oder Fibroadenome der Brust entdeckt werden, die der Patientin unnötige Sorgen bereiten und im Gesundheitssystem durch eine eventuell notwendige Abklärung Kosten verursachen. 

Wenn eine Frau ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt und zusätzlich zum Abtasten der Brust eine Ultraschalluntersuchung der Brust oder zusätzlich zum Abtasten des kleinen Beckens eine Vaginalsonographie haben möchte, darf ihr das meiner Ansicht nach auf keinen Fall verwehrt werden! 

Auch der Berufsverband der Frauenärzte sieht die Vorstellungen von Herrn Schwartz sehr kritisch. Hier der entsprechende Artikel: ...der BVF die Auffassung, dass informierte Patientinnen bessere Entscheidungen treffen und eine Verbotsempfehlung hinsichtlich der Ultraschall-IGeL wie in der aktuellen Aussage von Stefan Schwartze angekündigt, einen Rückschritt für die Selbstbestimmung der Frau und auch einen Rückschritt für die Frauengesundheit bedeuten.

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